Soziales
- Fürsorgewesen (Sozialdienst)
- AHV-Zweigstelle
- Altersleitbild
- Beiträge / Fondsleistungen
Neben einer guten Infrastruktur (Strassen, Schul- und Sportanlagen) ist eine Gemeinde auch auf ein vielfältiges Angebot an sozialen Einrichtungen angewiesen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Anliegen an die Gemeinde ganz unterschiedlich sein können. Ob Jung oder Alt, ob Gesund oder Krank, ob Schweizer oder Ausländer - jeder kann in eine Situation geraten, in der Hilfe oder Beratung nötig ist.
Die Gemeinde Buchholterberg ist sehr bemüht, all diese Bedürfnisse abzudecken. Zum Teil geschieht dies in Eigenverantwortung und zum Teil in Zusammenarbeit mit anderen Gemeinden oder Organisationen. Auf www.buchholterberg.ch und www.heimenschwand.ch finden Sie die wichtigsten Kontaktstellen.
Seit 1. Januar 2013 ist das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht in Kraft. Anlaufstelle ist für die Gemeinde:
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Thun
Scheibenstrasse 5
3601 Thun
Tel. 031 635 23 00
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Buchholterberg
Dorf 19
Postfach 40
3615 Heimenschwand
033 453 80 40 Telefon 033 453 80 45 Fax
Öffnungszeiten



